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Online-Kommentar zum Bundesgesetz über die politischen Rechte

Der Onlinekommentar fördert als frei zugänglicher Kommentar den Wissensaustausch unter Jurist:innen. Darüber hinaus baut der Onlinekommentar bestehende Barrieren zum Rechtswissen ab. Als digitaler, über das Internet frei abrufbarer Rechtskommentar ermöglicht er erstmals einen einfachen, bequemen und niederschwelligen Zugang für alle zu den qualitativ hochwertigen und geprüften Rechtskommentaren, insbesondere auch für Personen ausserhalb der “legal community”. Der Onlinekommentar fördert somit den Zugang zum Recht.